Kinder - und Jugenschutz ist in unserem Wirken ebenso wichtig, wie der Schutz aller Teilnehmer-Innen.
Es darf niemand ausgerenzt, niemand unterdrückt und niemand beleidigt werden.
Für uns ist das Wohl, die Unversehrtheit und der Spaß am Sport entscheidend, dies ist mit unredlichen Absichten nicht vereinbar.
Sie sehen in den Qualifikationen des Herrn Haydn sein Engagement bei der Hobby Lobby, dort ist zwingend ein Strafregisterauszug beizubringen.
Der Boxsport soll auch den Personen (jedes Alters) zugutekommen, die sich unterdrückt fühlen, er soll Ihnen zeigen, dass jede/r wehrhaft sein kann.
Kinderschutzkonzept des „Boxen Training Resilienz Verein“ Wien 20.03.2025
1. Einleitung
Der „Boxen Training Resilienz Verein“ setzt sich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserem Sportverein ein. Unser Ziel ist es, eine sichere Umgebung zu schaffen, in der sich Kinder und Jugendliche wohlfühlen, gefördert werden und vor Gewalt, Missbrauch oder Diskriminierung geschützt sind.
2. Leitlinien und Werte
Unser Verein verpflichtet sich zu folgenden Grundsätzen:
• Achtung der Würde und Rechte aller Kinder und Jugendlichen
• Nulltoleranz gegenüber Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung • Förderung einer offenen und wertschätzenden Kommunikation
• Klare Verhaltensregeln für alle Beteiligten
3. Präventive Maßnahmen
a) Auswahl und Schulung von Trainer:innen und Betreuer:innen
• Alle Betreuer:innen müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
• Regelmäßige Schulungen zu Kinderschutz und Prävention werden durchgeführt.
• Neue Mitglieder im Betreuerteam werden über den Kinderschutzkodex aufgeklärt.
b) Verhaltenskodex für Trainer:innen und Betreuer:innen
Alle Personen mit Verantwortung für Kinder und Jugendliche verpflichten sich:
• Respektvollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu pflegen
• Körperliche Nähe und Berührungen auf das sportlich Notwendige zu beschränken • Keine privaten Kontakte über soziale Medien oder Messenger-Dienste zu pflegen • Keine Einzeltrainings ohne Aufsichtsperson durchzuführen
• Verdachtsfälle oder Auffälligkeiten umgehend zu melden
c) Schutzmaßnahmen im Vereinsalltag
• Sportstätten werden so gestaltet, dass es keine unübersichtlichen oder abgeschiedenen Räume gibt.
• Duschen und Umkleideräume sind so organisiert, dass die Privatsphäre der Kinder gewahrt bleibt.
• Klare Kommunikationsregeln zwischen Trainer:innen und Sportler:innen (keine privaten Treffen oder Nachrichten).
4. Risikoanalyse – 3 mögliche Risikofaktoren im Schulkontext
Risiko 1 unerwünschte Berührungen der Schüler-Innen durch den Trainer
Der Trainer bezieht sich, um die Übungsanweisungen verständlicher zu machen, sowohl auf Fachbegriffe die linke oder rechte Seite definieren (Führhand + Schlaghand, Führhandfuß + Schlaghandfuß) da Links - und Rechtshänder unterschiedlich agieren müssen, als auch auf das Vorzeigen aus jedem Blickwinkel.
Zusätzlich wird Links- und Rechtshändern separat die Anleitung gegeben, dies vermeidet Berührungen der Schüler, jedoch mit dem Nachteil die Erklärung dauert etwas länger.
Risiko 2 gegenseitige Verletzungsgefahr durch Übermotivation
Der Trainer achtet bei Partnerübungen besonders auf Körpergröße und Gewicht.
Jede Übungsreihenfolge wird in einzelne Teile zerlegt und solange geübt bis jeder die Übung richtig macht, damit wird die Verletzungsgefahr durch falsch angewandte Ausführung nahezu ausgeschlossen.
Sollte dennoch von einem Team Unfug betrieben werden, was letztlich zu Verletzungen führen kann, werden die Teampersonen getauscht.
Risiko 3 unerwünschte Berührungen bei ‚Partnerübungen untereinander
Der Trainer achtet bei Partnerübungen darauf, dass die Partner-Innen demselben Geschlecht angehören – wenn nicht dann darauf, dass beide respektvoll miteinander umgehen – diese Diversität wird besonders im Auge behalten.
Zusätzlich sei erwähnt, dass bei jeder Trainingseinheit das Lehrpersonal anwesend ist und vom Trainer ersucht wird aktiv zu unterstützen. So wird die Aufmerksamkeit und die Disziplin sichergestellt und der höchst-mögliche Lernerfolg gewährleistet. Nachdem es sich um Kampfsportübungen handelt, die auch im Partnermodus durchgeführt werden ist Disziplin und Aufmerksamkeit unerlässlich um Verletzungen vorzubeugen.
Bisweilen waren in jeder Trainingseinheit zusätzlich zum Trainer mindestens 2 Lehrpersonen anwesend.
Es war bisher immer eine tolle gute Zusammenarbeit.
5. Umgang mit Verdachtsfällen
a) Meldesystem und Ansprechpersonen
• Der Verein benennt eine Kinderschutzbeauftragte oder einen Kinderschutzbeauftragten als erste Anlaufstelle.
Obmann Stellvertreterin und Kinderschutzbeauftragte Frau Stefanie Haydn, stefanie.haydn@gmail.com, 0699 1725 1608
• Verdachtsfälle können auch anonym gemeldet werden.
• Alle Verdachtsfälle werden ernst genommen und nach einem festgelegten Verfahren bearbeitet.
6. Handlungsplan im Verdachtsfall
a) Meldung an die Kinderschutzbeauftragte oder eine externe Fachstelle
b) Interne Prüfung durch den Verein
c) Gespräch mit den betroffenen Personen, sofern dies ohne Gefahr für das Kind möglich ist d) Kontakt zu externen Stellen, z. B. Jugendamt oder Polizei, falls erforderlich
e) Schutzmaßnahmen für das betroffene Kind
6a. Handlungsplan im Verdachtsfall im schulischen Kontext
Wie können Kinder/Jugendliche also auch Lehrpersonen Beschwerden einbringen und wie werden diese bearbeitet ?
Entweder erkennt das Lehrpersonal sofort die unklare Situation und spricht den Trainer darauf gleich oder nach der Trainingseinheit an oder bespricht dies vor der nächsten Trainingseinheit.
Ebenfalls besteht zwischen Trainer und Lehrpersonal Mail und Telefonkontakt, auch über diese Wege kann im Notfall jederzeit kommuniziert werden.
Andernfalls können Beschwerden sowohl telefonisch als auch per E-Mail an die Kinderschutzbeauftragte transportiert werden unsere Kinderschutzbeauftragte wird in der Konversation den Vorfall erheben und nach der Schwere der Vorwürfe entweder auf eine einvernehmliche Lösung mit dem Trainer und der Beschwerdepartei abzielen in Form eines klärendes Gespräches oder das Jugendamt oder die Polizei einschalten.
6c. Fallmanagement für Schulangebote
Wie wird vorgegangen, wenn bei/nach einem durchgeführten Angebot ein Vorwurf gegen eine Vermittlungsperson einlangt ?
Die Kinderschutzbeauftragte nimmt sich dem Thema an und tritt in den telefonischen oder persönlichen Kontakt mit der Beschwerdepartei.
Anschließend wird dazu der Trainer befragt und um eine schriftliche Stellungnahme ersucht.
Es wird grundsätzlich nach einer einvernehmlichen Lösung im persönlichen Kontext gesucht, sollte dies weder gewünscht noch möglich sein, richtet sich die Kinderschutzbeauftragte mit dem Vorfall an das Jugendamt oder die Polizei.
7. Wie wird vorgegangen, wenn eine Vermittlungsperson den Verdacht bekommt, dass ein*e Schüler*in Gewalt erlebt?
Der persönliche Abstand zwischen Vermittlungsperson/Trainer und Schüler-Innen ist zu groß als das dort private Themen ausgetauscht werden. Die Ausbildungszeit ist sehr kurz und der Bildungswunsch hoch.
8. Es werden 4 Maßnahmen dargestellt, die sicherstellen, dass das Kinderschutzkonzept praxisorientiert gelebt wird und funktioniert.
1.) Es wird ausnahmslos das Lehrpersonal in den Ausbildungsablauf der Trainingseinheit eingebunden
2.) Es finden keine persönlichen Gespräche statt, es wird immer der gesamten Gruppe vorgetragen.
3.) Es wird vor jeder Trainingseinheit mit dem Lehrpersonal abgeklärt ob und auf was besonders zu achten ist z.B.: Sonderpersonen, Integrationskinder, allgemeine Kondition, aktuelle Verletzungen – Einschränkungen etc., ..
4.) Nach jeder Trainingseinheit wird ein kurzes Abschlussgespräch mit dem Lehrpersonal geführt.
6. Zusammenarbeit mit externen Fachstellen
a.) Der Verein arbeitet mit Kinderschutzorganisationen und Beratungsstellen zusammen.
b.) Alle Trainer:innen und Betreuer:innen werden regelmäßig über Hilfsangebote und Anlaufstellen informiert.
7. Kommunikation und Sensibilisierung
a.) Alle Vereinsmitglieder werden über das Kinderschutzkonzept informiert.
b.) Aushänge auf der Website verweisen auf Ansprechpersonen und Hilfsangebote.
c.) Eltern und Kinder werden jederzeit auf Wunsch über Präventionsmaßnahmen aufgeklärt.
8. Umsetzung und Evaluation
• Das Kinderschutzkonzept wird jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.
• Rückmeldungen von Lehrer-Innen werden regelmäßig eingeholt. • Alle Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung dieses Konzepts.